Die Teilnahmebedingungen der Sektion Biberach des Deutschen Alpenvereins (DAV) e. V.
Formeller Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit ist in nachfolgenden Teilnahmebedingungen bei Personenbezeichnungen nur die männliche Form genannt (generisches Maskulinum). Eine Wertung ist hiermit nicht verbunden, die Bezeichnungen schließen alle Geschlechter (m/w/d) mit ein.
Teilnahmebedingungen für die Unternehmungen des DAV-Biberach
1. Die verbindliche Ausschreibung der Touren mit Angaben von Besonderheiten, Fahrtkosten und Abfahrtszeiten erfolgt im Internetportal unter alpenverein-biberach.de oder dav-biberach.de und durch E- Mail-Verteiler.
Die organisatorische Gesamtleitung hat der/die jeweilige Abteilungsleiter/in. Alle Touren werden von erfahrenen Tourenleitern/innen durchgeführt.
2. Die Anmeldung und Bezahlung erfolgt entsprechend den Angaben in der Ausschreibung. Bei Abmeldung nach Anmeldeschluss, bei Nichterscheinen zum angegebenen Abfahrtszeitpunkt oder bei Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages bzw. sind entstandene Kosten in der schriftlich nachgewiesenen Höhe innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung auf das genannte Konto zu überweisen, sofern der
Platz nicht anderweitig belegt werden konnte.
Wird eine Tour mit geplanter Übernachtung witterungsbedingt abgesagt, muss der Teilnehmer die anfallende Stornogebühr trotzdem entrichten.
3. An den Touren kann jeder teilnehmen, der die notwendigen Fähigkeiten hinsichtlich Ausrüstung, Können, Kondition und Einordnung erfüllt. Die Ausrüstung muss dem aktuellen Standard entsprechen. Die Bereitschaft zur Einordnung in die Gruppe und zur Befolgung der Anordnungen der Tourenleitung muss vorhanden sein. Die Tourenleitung kann Teilnehmer wegen mangelhafter Ausrüstung, fehlendem Können oder nicht Befolgen von Weisungen ausschließen. Die endgültige Entscheidung ob ein Teilnehmer an der Tour teilnehmen kann, obliegt der Tourenleitung. Nach mehrfacher (3-mal) Teilnahme bzw. bei Mehrtagestouren (mehr als 3 Tage) ist die Mitgliedschaft im Alpenverein erforderlich.
4. Die Anreise erfolgt mit dem in der Ausschreibung angegebenen Verkehrsmittel. Der/die Tourenleiter/in ist berechtigt das Verkehrsmittel bei Bedarf zu ändern. Die Personeneinteilung obliegt dem/der Tourenleiter/in. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird nach Entscheidung der Tourenleitung die Tour abgesagt oder mit anderen Verkehrsmitteln durchgeführt. Fahrer von Privatfahrzeugen erhalten pro km 30 Cent vergütet. Über den DAV Hauptverein besteht für den Fahrer (muss Mitglied im DAV sein) eine Vollkaskoversicherung mit 150,00 € Selbstbeteiligung.
5. Bergsport ist nie ohne Risiko, daher erfolgt die Teilnahme an einer Sektionstour grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Nach § 6 der Sektionssatzung verzichtet jeder Teilnehmer auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen den/die Tourenleiter/in oder gegen die Sektion, soweit der Schaden nicht durch entsprechende Haftpflichtversicherungen abgedeckt ist. Die Mitfahrer fahren im PKW und teilAuto auf eigenes Risiko, an den Fahrer können Ansprüche nur im
Rahmen der gesetzlichen Haftung gestellt werden. Versicherungsschutz im Rahmen des Alpinen Sicherheitsservice (Rettung aus Bergnot, Unfallversicherung) besteht nur bei Mitgliedern des DAV.
6. Erhobene Daten der Teilnehmer werden entsprechend der Datenschutzgrundverordnung verwaltet. Die Daten werden nur zur Durchführung der Unternehmung und der internen Vereinsverwaltung verwendet. Die Teilnehmer sind einverstanden, dass Bildmaterial das während der Tour entstanden ist in Vereinsinfosystemen und Vereinsvorträgen Verwendung
finden kann.
7. Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer die unter Ziffer 1 – 7 angegebenen Teilnahmebedingungen für die Unternehmungen der Sektion Biberach an.
Stand 21.10.2023